Verordnung auf Grünem Rezept


Viele Krankenkassen erstatten Anteil
Verordnung auf Grünem Rezept
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Die Ärzt*in kann rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnen.

Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden von Ärzt*innen auf dem Grünen Rezept verordnet. Die Kosten trägt jedoch oft die Verbraucher*in. Unter bestimmten Bedinungen übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten.

Grünes Rezept hat viele Vorteile

Fast die Hälfte aller Arzneimittel in Apotheken kaufen Kund*innnen ohne Rezept. Viele davon wurden jedoch auf einem Grünen Rezept zuvor von der Ärzt*in verordnet. Laut Apotheker Stefan Fink hat das Grüne Rezept viele Vorteile: „Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen.“

Informationen bei der Krankenkasse einholen

Viele Krankenkassen erstatten pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Schwangere erhalten noch Arzneimittel mit Eisen, Magnesium und Folsäure. Allerdings hat jede Krankenkasse eigene Regeln für die Erstattung der Kosten. Funke weiß: "Oft gibt es eine Obergrenze von beispielsweise 100 Euro pro Jahr oder vom Versicherten wird ein Eigenanteil als Zuzahlung erwartet“. Verbraucher*innen informieren sich deshalb am besten vorher bei ihrer Krankenkasse über die Erstattung. 

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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